„Punkt 20: Der Gemeinderat fasste am 30. April 1926 einen Beschluss über den Antrag Wälzholz auf Änderung des Pachtvertrages über die Fischerei in den Schlossgewässern. (s. Bild unten)
Nach dem Pachtvertrage ist es dem Anpächter Wälzholz verboten mit Handangeln zu fischen. Das Fischen mit seinem Netz ist auch fast unmöglich, da sich in den beiden Weihern altes Gemäuer, abgerochene Äste und unterirdische Schilfstengel befinden. Außerdem ist das Wasser des Spiegelweihers nicht abzulassen, weil die Sohle des Spiegelweihers ca. 1 m tiefer liegt, als die Sohle des Itterbaches. Der Pächter Wachholz hat daher beantragt, dass ihm und seinem Gehilfen, Rektor Pottkämper, gestattet wird, die beiden Weiher mit Handangeln zu befischen.
Die Baukommission schlägt vor, bis auf Weiteres dem Antrage des Pächters Wälzholz unter folgenden Bedingungen stattzugeben: (s. Bild unten)
1. Nur der Gehilfe Pottkämper ….
2. An Sonn- und Feiertagen …
3. Die den Spiegelweiher umgebenden Rasenflächen ….“
Quellen: StAD 0-1-12-1724.0000, Gemeindeprotokoll 30. April 1926
Foto: D. Sprockamp
Wer sich weiter informieren möchte: Findbuch zum Archiv der Bürgermeisterei Benrath online unter https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=FINDBUCH-Best_FE53BFE1-1816-4C96-A31B-D6FEB1DEB7ED
